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Anmeldung der Schulanfänger 2022/23 der Gemeinde Worpswede

18. 04. 2021

 

Gemäß § 64 Nds. Schulgesetz sind im Schuljahr 2022/23 alle Kinder schulpflichtig, die in der Zeit vom 1. Oktober 2015 bis zum 30. September 2016 geboren wurden.

 

Die Anmelde-Unterlagen werden den Erziehungsberechtigten per Post zugeschickt. Diese sind ausgefüllt und mit einer Kopie der Geburtsurkunde, sowie dem Nachweis einer zweimaligen Masernschutzimpfung bis zum 17.05.2021 direkt an die zuständige Grundschule zu senden.

 

Die sogenannten „Flexi-Kinder“, die in der Zeit vom 1. Juli bis 30. September geboren sind, müssen ebenfalls zu diesem Termin angemeldet werden.

Über eine Hinausschiebung des Einschulungstermins können die Erziehungsberechtigen bis zum 01.05.2022 entscheiden.

 

Kinder, die jünger sind, können auf Antrag der Erziehungsberechtigten in die Schule aufgenommen werden, wenn sie die für den Schulbesuch erforderliche körperliche, geistige und soziale Schulfähigkeit besitzen.

Die Anmeldung der sogenannten „Kann“- Kinder erfolgt im Januar 2022.

 

Bei Fragen wenden sich die Erziehungsberechtigten bitte an die für sie zuständige Grundschule:

 

Grundschule Worpswede      Tel. 04792/9551810

Grundschule Hüttenbusch     Tel. 04794/95030

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Sabine Kleinau                                                          Maria Marckwardt

(Rektorin Worpswede)                                              (Rektorin Hüttenbusch)